Falls Sie eine ganze Gruppe oder mehrere Teilnehmer anmelden möchten und keiner der angebotenen Termine passt, empfehlen wir Ihnen, sich telefonisch mit uns in Verbindung zu setzen, um einen passenden Termin zu vereinbaren.
Mit Sicherheit mehr Spaß mit dem Pedelec
Maßgeschneiderte Fahrsicherheits-Kurse für Pedelec-Fahrende mit zahlreichen Übungen zur Verbesserung der Fahrsicherheit.
Kursinhalte
-Sicherheitscheck und Ergonomie
-sicheres Auf- und Absteigen
-sicheres Anfahren
-sicheres Bremsen
-sicheres Abbiegen
-Koordinationsübungen
Die Kurse finden jeweils von 9 bis 13 Uhr bzw. 14 bis 18 Uhr auf dem Platz der Jugend-Verkehrsschule (Walter-de-Pay-Straße, bei der Tennishalle) statt.
- Zum Zwecke der Mitgliederverwaltung werden der Name, Vorname, Adresse und Geburtsdatum verarbeitet. Die Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. lit. b) DS-GVO.
- Zum Zwecke der Beitragsverwaltung wird die Bankverbindung verarbeitet.
Die Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. lit. b) DS-GVO.
12LfDI BW - Datenschutz im Verein nach der DS-GVO
Mitglieder der Verkehrswacht Vaihingen/Enz e. V. sind über die Landesverkehrswacht Baden-Württemberg Mitglied der Deutschen Verkehrswacht e. V. Daher ist der Verein
verpflichtet, seine Mitglieder an die Landesverkehrswacht Baden-Württemberg zu melden. Übermittelt werden dabei Name und Adresse . (13LfDI BW - Datenschutz im Verein nach der DS-GVO)
Bei Vorstands - Mitgliedern wird zusätzlich die Bezeichnung ihrer Funktion im Verein, sowie Geburtsdatum und Beruf übermittelt.
Die o. g. für die Mitgliederverwaltung sowie für die Beitragserhebung notwendigen Daten werden 1 Jahr nach Beendigung der Vereinsmitgliedschaft gelöscht.
Im Falle des Widerrufs der Einwilligung werden die Daten unverzüglich gelöscht.
Dem Vereinsmitglied steht ein Recht auf Auskunft (Art. 15 DS-GVO) sowie ein Recht auf Berichtigung (Art. 16 DS-GVO) oder Löschung (Art. 17 DS-GVO) oder auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DS-GVO) oder ein Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DS-GVO) sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DS-GVO) zu.
Das Vereinsmitglied hat das Recht, seine datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.
Dem Vereinsmitglied steht ferner ein Beschwerderecht bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde zu.